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Neuerungen 2020: Mehr KFW Förderung

2020 mehr KfW Föderung
Teil 3: KfW-Förderung wurde 2020 nochmal erhöht
Förderung - Neuerungen 2020
1. Neuerungen 2020: Mit energetischer Sanierung Steuern sparen
2. Neuerungen 2020: Mehr BAFA Förderung bei Heizungen
3. Neuerungen 2020: Mehr KFW Förderung
4. Neuerungen 2020: Förderung optimal kombinieren

KfW Förderung beim energieeffizienten Bauen und Sanieren steigt

Im 3. Teil unserer Themenreihe gehts um die KfW Förderungen beim energetischen Bauen und Sanieren. Auch bei den KfW-Förderprogrammen im Bereich „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ hat der Gesetzgeber ab 2020 nochmal ordentlich draufgesattelt. Ab 24.1.2020 profitieren Immobilienbesitzer von höheren Tilgungs- und Investionszuschüssen und höheren Krediten.

Hier im Überblick die Änderungen bei den einzelnen KfW-Fördermaßnahmen:

Energieeffizient Sanieren – Kredit (151 )

Beim KfW Programm 151, „Energieeffizient Sanieren“, wird die Sanierung bestehender Immobilien zum KfW-Effizienzhaus gefördert. Ab 2020 werden die Fördermaßnahmen aufgestockt. Der Tilgungszuschuss um 12,5 % erhöht. Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000.- Euro auf 120 000.- Euro.

Die Maßnahmen im einzelnen:

Mehr KfW Förderung be ider energetischen Sanierung
Energieeffizientes Sanieren lohnt sich 2020 noch mehr
  • KfW-Effizienzhaus 55
    • Tilgungszuschuss: 40% von maximal 120000 Euro Kreditbetrag
    • Tilgungszuschuss pro Wohneinheit: bis zu 48000 Euro
  • KfW-Effizienzhaus 70
    • Investitionszuschuss: 35% von maximal 120000 Euro Kreditbetrag
    • Geförderte Kosten pro Wohneinheit: bis zu 42.000 Euro
  • KfW-Effizienzhaus 85
    • Investitionszuschuss: 30% von maximal 120000 Euro Kreditbetrag
    • geförderte Kosten pro Wohneinheit: bis zu 36.000 Euro
  • KfW-Effizienzhaus 100
    • Investitionszuschuss: 27,5% von maximal 120000 Euro Kreditbetrag
    • Geförderte Kosten pro Wohneinheit: bis zu 33.000 Euro
  • KfW-Effizienzhaus 115
    • Investitionszuschuss: 25% von maximal 120000 Euro Kreditbetrag
    • Geförderte Kosten pro Wohneinheit: bis zu 30.000 Euro
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal
    • Investitionszuschuss: 25% von maximal 120000 Euro Kreditbetrag
    • Geförderte Kosten pro Wohneinheit: bis zu 30.000 Euro
  • Einzelmaßnahmen
    • Investitionszuschuss: 25% von maximal 120000 Euro Kreditbetrag
    • Geförderte Kosten pro Wohneinheit: bis zu 30.000 Euro

Auch bei der KfW-Förderung hat der Gesetzgeber 2020 aufgestockt:

Kredite bis 120.000 Euro und Tilgungszuschüsse bis 12,5% bei Sanierung und Neubau.

 

Energieeffizient Bauen – Kredit (153)

Mehr KfW Förderung beim Kauf oder Bau von energieeffizienten Häusern
Kauf oder Neubau wird 2020 noch mehr gefördert

Beim KfW Programm 153, „Energieeffizient Bauen“, wird der Bau oder Kauf von neuen Häusern und Eigentumswohnungen mit KfW-Effizienzhaus-Standard gefördert.

Für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses erhöht sich 2020 der Tilgungszuschuss um 10 %. Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro.

  • KfW-Effizienzhaus 40 Plus
    • Tilgungszuschuss: 25% von maximal 120000 Euro Kreditbetrag
    • Tilgungszuschuss pro Wohneinheit: bis zu 30.000 Euro
  • KfW-Effizienzhaus 40 Plus
    • Tilgungszuschuss: 20% von maximal 120000 Euro Kreditbetrag
    • Tilgungszuschuss pro Wohneinheit: bis zu 24.000 Euro
  • KfW-Effizienzhaus 55
    • Tilgungszuschuss: 15% von maximal 120000 Euro Kreditbetrag
    • Tilgungszuschuss pro Wohneinheit: bis zu 18.000 Euro

Praxisbeispiel durchgerechnet

In einem praktischen Beispiel zeigen wir ihnen, wie hoch das steuerliche Förderungspotenzial ist, wenn sie energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen wollen.

Das Beispielprojekt

Sie wollen eine energetische Dämmmaßnahme (z.B. Dämmung von Wänden / Dach) durchführen. Diese kostet sie 75.000 Euro. Im Rahmen des Projekts beauftragen Sie den erforderlichen Baubegleiter, der zusätzlich 2500 Euro kostet. Im folgenden rechnen wir durch, welche Kosten sie steuerlich geltend machen können.

Durchrechnen lohnt sich

1. Steuerliche Anrechnungsmöglichkeiten

  • Dämmmaßnahme
    Von den 75.000 Euro kosten für die Dämmung können sie 20% steuerlich geltend machen: 15.000 Euro
  • Baubegleitung
    Von den 2500 Euro Kosten für die Baubegleitung können sie 50% steuerlich geltend machen: 1250 Euro)

2. Steuerliche Absetzung über 3 Jahre

Das Sanierungsprojekt ist steuerlich über 3 Jahre absetzbar. Im Einzelnen sieht das so aus:

  • 1. Jahr
    Dämmmaßnahmen (7%):  5250 Euro
    Baubegleitung (17,5 %): 437,50 Euro
    Gesamt: 5687,50 Euro
  • 2. Jahr
    Dämmmaßnahmen (7%): 5250 Euro
    Baubegleitung (17,5 %): 437,50 Euro
    Gesamt: 5687,50 Euro
  • 3. Jahr
    Dämmmaßnahmen (7%): 4500 Euro
    Baubegleitung (17,5 %): 375 Euro
    Gesamt: 4875 Euro

Ergänzende Hinweise

  • Begrenzung der Förderung
    Komplette Inanspruchnahme der Förderung ist im Praxisbeispiel nur möglich, wenn die Steuerschuld des Hausbesitzers mind. 5687,50 Euro im Jahr beträgt.
  • Rechtsverbindliche Beratung
    Eine rechtsverbindliche Beratung in Steuerangelegenheiten dürfen nur Steuerberater durchführen

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