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Neuerungen 2020: Förderung optimal kombinieren

2020: Förderung optimal kombinieren
Teil 4: Praxisbeispiele - Staatliche Förderung optimal kombinieren
Förderung - Neuerungen 2020
1. Neuerungen 2020: Mit energetischer Sanierung Steuern sparen
2. Neuerungen 2020: Mehr BAFA Förderung bei Heizungen
3. Neuerungen 2020: Mehr KFW Förderung
4. Neuerungen 2020: Förderung optimal kombinieren

Die Kombination der Fördermöglichkeiten machts

Im 4. Teil unserer Beitragsserie zeigen wir Ihnen, wie sie staatliche Förderung optimal kombinieren können. Anhand von 2 Praxisbeispielen bei der Altbausanierung rechnen wir durch, wie sie durch die geschickte Kombination von steuerlicher Förderung mit KfW- und BAFA-Zuschüssen bis zu 30% der Sanierungskosten sparen können.

Praxisbeispiel 1:
Altbausanierung Einfamilienhaus zum Effizienzhaus 115

Im unseren ersten Praxisbeispiel soll ein Einfamilienhaus-Altbau energetisch saniert werden. Ziel der Sanierung ist es, den KfW-Effizienhaus 115 -Standard zu erreichen.

Effizienzhaus 115 Standard bedeutet:
Der Altbau darf nach der Sanierung noch maximal 115% der Primärenergie verbrauchen, die ein energieeffizienter Neubau benötigen würde. Der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle darf noch maximal 130% betragen, verglichen mit einem energieeffizienten Neubau.

Maßnahmen & Kosten

In der Übersicht die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und Kosten, um nach der Sanierung den KfW-Effizienzhaus 115 zu erreichen.

  • Dämmung der Gebäudehülle (Dach / Wände / Kellerdecke)

    • Kosten: 120.000 Euro
  • Austausch der Fenster

    • Kosten 34.000 Euro
  • Installation Gas-Brennwertheizung + Solarkollektoren

    • Kosten: 24.000 Euro
  • Baubegleitung (erforderlich, um Förderung zu erhalten)

    • Kosten: 5400 Euro
  • Gesamtkosten Sanierung

    • 184.000 Euro
  • Dämmung der Gebäudehülle (Dach / Wände / Kellerdecke)

    • Kosten: 120.000 Euro
    • Mögliche steuerliche Förderung (20%): 24.000 Euro
    • Mögliche KfW-Förderung (25%): 30.000 Euro
    • Mögliche BAFA-Förderung: –
  • Austausch der Fenster

    • Kosten 34.000 Euro
    • Mögliche steuerliche Förderung (20%): 6800 Euro
    • Mögliche KfW-Förderung: –
    • Mögliche BAFA-Förderung: –
  • Installation Gas-Brennwertheizung + Solarkollektoren

    • Kosten: 24.000 Euro
    • Mögliche steuerliche Förderung (20%): 4800 Euro
    • Mögliche KfW-Förderung: –
    • Mögliche BAFA-Förderung: 7200 Euro
  • Baubegleitung (erforderlich, um Förderung zu erhalten)

    • Kosten: 5400 Euro
    • Mögliche steuerliche Förderung (50%): 2400 Euro
    • Mögliche KfW-Förderung (50%): 2400 Euro
    • Mögliche BAFA-Förderung (30%): 1480 Euro
  • Gesamtkosten Sanierung

    • 184.000 Euro
Staatliche Förderung optimal kombinieren lohnt sich
1/4 der Sanierungskosten werden staatlich gefördert

Staatliche Föderung clever kombiniert

Im nächsten Schritt werden die verschiedenen Förderungen so kombiniert, dass die maximale Förderung für verschiedenen Maßnahmen erreicht wird.

  • Dämmung Dach, Kellerdecke
    Fußbodenheizung

    • KfW-Förderung (25%): 30.000 Euro
  • Austausch der Fenster

    • Steuerliche Förderung (20%): 6800 Euro
  • Gas-Brennwertheizung + Solarkollektoren
    • BAFA-Förderung: 7200 Euro
  • Baubegleitung (erforderlich, um Förderung zu erhalten)
    • KfW-Förderung (25%): 2700 Euro
  • Gesamtförderung
    • 46.700 Euro
    • Über 25% der Sanierungskosten werden gefördert

Staatlicher Förderung clever kombinieren:

Mit der optimalen Kombination der staatlichen Fördermaßnahmen lassen sich mehrere tausend Euro sparen..

 

Praxisbeispiel 2:
Altbausanierung Einfamilienhaus zum Effizienzhaus 55

Staatliche Förderung optimal kombinieren lohnt sich
1/3 der Sanierungskosten werden staatlich gefördert

Im unseren zweiten Praxisbeispiel soll ein Einfamilienhaus-Altbau  energetisch saniert werden. Mit der Sanierung ist es, den KfW-Effizienhaus 55 -Standard zu erreichen.

Effizienzhaus 55 Standard bedeutet:
Das Einfamilienhaus benötigt nach der energetischen Sanierung noch 55% des Primärenergiebedarfs eines vergleichbaren Neubaus.

Maßnahmen & Kosten

Hier im Überblick die Maßnahmen und Kosten, die erforderlich sind, um bei der Altbausanierung den angestrebten Standard Effizienzhaus 55 zu erreichen.

  • Sanierung Dach

    • Kosten: 69.000 Euro
  • Austausch der Fenster

    • Kosten 39.000 Euro
  • Dämmung Hausfassade

    • Kosten: 63.000 Euro
  • Dämmung Kellerdecke

    • Kosten: 9000 Euro
  • Wärmepumpe

    • Kosten: 28.000 Euro
  • Fußbodenheizung

    • Kosten: 32.000 Euro
  • Energieberatung

    • Kosten: 8000 Euro
  • Baubegleitung

    • Kosten: 10.500 Euro
  • Gesamtkosten Sanierung

    • 250.500 Euro

Variante 1:
Staatliche Förderung clever kombiniert

Im nächsten Schritt werden die staatlichen Förderungen den einzelnen Maßnahmen so zugeordnet, dass die Fördertöpfe möglichst optimal ausgeschöpft werden.

  • Sanierung Dach / Dämmung Kellerdecke / Fußbodenheizung / Energieberatung (gesamt 118.000 Euro)

    • KfW-Förderung (40%): 47.200 Euro
  • Austausch Fenster / Dämmung Kellerdecke (gesamt 102.000 Euro)

    • Steuerliche Föderung (20%): 20.400 Euro
  • Wärmepumpe (28.000 Euro)

    • BAFA-Förderung (45%): 12.600 Euro
  • Baubegleitung (erforderlich, um Förderung zu erhalten)
    • KfW-Förderung (40%): 4000 Euro
    • Steuerliche Förderung (20%): 1250 Euro
  • Gesamtförderung
    • 85.450 Euro
    • Über 33% der Sanierungskosten werden gefördert

Variante 2:
Staatliche Förderung optimal kombiniert

In der zweiten Variante werden die staatlichen Förderungen für die einzelnen Maßnahmen anders kombiniert. Dadurch kann die Gesamtförderung der Sanierung noch weiter erhöht werden.

  • Dämmung Kellerdecke / Dämmung Fassade / Austausch Fenster / Energieberatung (Gesamtkosten 119.000 Euro)

    • KfW-Förderung (40%): 47.600 Euro
  • Sanierung Dach (Kosten 69.000 Euro)

    • Steuerliche Föderung (30%): 13.800 Euro
  • Wärmepumpe / Fußbodenheizung (Gesamtkosten 60.000 Euro)

    • BAFA-Förderung (45%): 22.500 Euro
  • Baubegleitung (erforderlich, um Förderung zu erhalten)
    • KfW-Förderung (40%): 4000 Euro
    • Steuerliche Förderung (20%): 1250 Euro
  • Gesamtförderung
    • 89.150 Euro
    • Über 34% der Sanierungskosten werden gefördert

Praxisbeispiel durchgerechnet

In einem praktischen Beispiel zeigen wir ihnen, wie hoch das steuerliche Förderungspotenzial ist, wenn sie energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen wollen.

Das Beispielprojekt

Sie wollen eine energetische Dämmmaßnahme (z.B. Dämmung von Wänden / Dach) durchführen. Diese kostet sie 75.000 Euro. Im Rahmen des Projekts beauftragen Sie den erforderlichen Baubegleiter, der zusätzlich 2500 Euro kostet. Im folgenden rechnen wir durch, welche Kosten sie steuerlich geltend machen können.

Durchrechnen lohnt sich

1. Steuerliche Anrechnungsmöglichkeiten

  • Dämmmaßnahme
    Von den 75.000 Euro kosten für die Dämmung können sie 20% steuerlich geltend machen: 15.000 Euro
  • Baubegleitung
    Von den 2500 Euro Kosten für die Baubegleitung können sie 50% steuerlich geltend machen: 1250 Euro)

2. Steuerliche Absetzung über 3 Jahre

Das Sanierungsprojekt ist steuerlich über 3 Jahre absetzbar. Im Einzelnen sieht das so aus:

  • 1. Jahr
    Dämmmaßnahmen (7%):  5250 Euro
    Baubegleitung (17,5 %): 437,50 Euro
    Gesamt: 5687,50 Euro
  • 2. Jahr
    Dämmmaßnahmen (7%): 5250 Euro
    Baubegleitung (17,5 %): 437,50 Euro
    Gesamt: 5687,50 Euro
  • 3. Jahr
    Dämmmaßnahmen (7%): 4500 Euro
    Baubegleitung (17,5 %): 375 Euro
    Gesamt: 4875 Euro

Ergänzende Hinweise

  • Begrenzung der Förderung
    Komplette Inanspruchnahme der Förderung ist im Praxisbeispiel nur möglich, wenn die Steuerschuld des Hausbesitzers mind. 5687,50 Euro im Jahr beträgt.
  • Rechtsverbindliche Beratung
    Eine rechtsverbindliche Beratung in Steuerangelegenheiten dürfen nur Steuerberater durchführen

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