Skip to content

Neuerungen 2020: Mehr BAFA Förderung bei Heizungen

Mehr BAFA Förderung bei Heizungen
Teil 2: Mehr BAFA Förderung bei Heizungen
Förderung - Neuerungen 2020
1. Neuerungen 2020: Mit energetischer Sanierung Steuern sparen
2. Neuerungen 2020: Mehr BAFA Förderung bei Heizungen
3. Neuerungen 2020: Mehr KFW Förderung
4. Neuerungen 2020: Förderung optimal kombinieren

Ab 2020 neu: BAFA Förderung deutlich aufgestockt

Im 2. Teil unserer Themenreihe „Neuerungen 2020“ gehts um die staatliche BAFA Förderung beim Heizungen mit erneuerbaren Energien.  Das Bundesamt Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ab dem 1.1.2020 die Förderung beim Heizen mit erneeuerbaren Energien nochmal deutlich erhöht. Bis zu 45% Zuschüsse bei Neu- und Altbauten sind drin. Ebenso gefördert wird der der Austausch oder die Modernisierung der Heizung.

Neubau
Was wird gefördert?

  • Solarkollektoren
    – Förderung 30% der förderfähigen Kosten
  • Biomasse- oder Wärmepumpenanlagen
    – Förderung 35% der förderfähigen Kosten
  • Erneuebare Energien Hybridheizung (EE-Hybride)
    – Förderung 35% der förderfähigen Kosten

Weitere Voraussetzungen:
Die technischen Mindestanforderungen müssen erfüllt sein

BAFA Förderung bei Heizungen - Solarkollektoren werden gefördert
30% BAFA Förderung bei Solarkollektoren

Erneuerung oder Austausch der alten Heizungsanlage lohnt sich ab 2020 noch mehr:

Bis zu 45% BAFA-Förderung sind drin.

Altbau
Was wird gefördert?

Voraussetzungen

Es sind einige Voraussetzungen zu beachten, wenn man energetische Sanierungsmaßnahmen bei der Steuer geltend machen will:

  • Biomasseanlagen
    Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und – hackschnitzeln / Pelletöfen mit Wassertasche / Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets / besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel

    • Förderung: 35%
    • Förderung, wenn zusätzlich alte Ölheizung ausgetauscht wird: 45%
  • Effiziente Wärmepumpenanlagen
    Gefördert wird die Errichtung von effizienten Wärmepumpenanlagen einschließlich der Nachrüstung bivalenter Systeme, wenn sie überwiegend der Raumheizung oder kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden oder der Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz dienen

    • Förderung: 35%
    • Förderung, wenn zusätzlich alte Ölheizung ausgetauscht wird: 45%
  • Hybridheizungen
    die mehrere Anlagen kombinieren und mit Inbetriebnahme Wärme aus erneuerbaren Energie nutzen. EE-Hybridheizungen oder Gas-Hybridheizungen.

    • Förderung: 30%
    • Förderung, wenn zusätzlich alte Ölheizung ausgetauscht wird: 40%
BAFA Förderung bei Heizungen - Austausch lohnt sich
Der Austausch der alten Heizungsanlage wird zusätzlich gefördert
  • Gas-Brennwertheizungen („Renewable Ready“)
    die spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme zusätzlich Wärme aus erneuerbarer Energie nutzen. Die Erweiterung von Renewable Ready zu einer Gashybridheizung gemäß den Technischen Mindestanforderungen muss binnen zwei Jahren erfolgen.

    • Förderung: 20%
    • Förderung, wenn zusätzlich alte Ölheizung ausgetauscht wird: 30%
  • Solarkollektoren
    – Förderung: 30%
  • Kosten für den Energieberater
    – Förderung: je nach Maßnahme: 20% – 45%

Was ist noch wichtig?
Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der (Um)baumaßnahme gestellt werden.

Praxisbeispiel durchgerechnet

In einem praktischen Beispiel zeigen wir ihnen, wie hoch das steuerliche Förderungspotenzial ist, wenn sie energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen wollen.

Das Beispielprojekt

Sie wollen eine energetische Dämmmaßnahme (z.B. Dämmung von Wänden / Dach) durchführen. Diese kostet sie 75.000 Euro. Im Rahmen des Projekts beauftragen Sie den erforderlichen Baubegleiter, der zusätzlich 2500 Euro kostet. Im folgenden rechnen wir durch, welche Kosten sie steuerlich geltend machen können.

Durchrechnen lohnt sich

1. Steuerliche Anrechnungsmöglichkeiten

  • Dämmmaßnahme
    Von den 75.000 Euro kosten für die Dämmung können sie 20% steuerlich geltend machen: 15.000 Euro
  • Baubegleitung
    Von den 2500 Euro Kosten für die Baubegleitung können sie 50% steuerlich geltend machen: 1250 Euro)

2. Steuerliche Absetzung über 3 Jahre

Das Sanierungsprojekt ist steuerlich über 3 Jahre absetzbar. Im Einzelnen sieht das so aus:

  • 1. Jahr
    Dämmmaßnahmen (7%):  5250 Euro
    Baubegleitung (17,5 %): 437,50 Euro
    Gesamt: 5687,50 Euro
  • 2. Jahr
    Dämmmaßnahmen (7%): 5250 Euro
    Baubegleitung (17,5 %): 437,50 Euro
    Gesamt: 5687,50 Euro
  • 3. Jahr
    Dämmmaßnahmen (7%): 4500 Euro
    Baubegleitung (17,5 %): 375 Euro
    Gesamt: 4875 Euro

Ergänzende Hinweise

  • Begrenzung der Förderung
    Komplette Inanspruchnahme der Förderung ist im Praxisbeispiel nur möglich, wenn die Steuerschuld des Hausbesitzers mind. 5687,50 Euro im Jahr beträgt.
  • Rechtsverbindliche Beratung
    Eine rechtsverbindliche Beratung in Steuerangelegenheiten dürfen nur Steuerberater durchführen

Weitere Beiträge und Projekte

An den Anfang scrollen