Neuerungen 2020: Mehr BAFA Förderung bei Heizungen
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Neuerungen 2020: Mehr BAFA Förderung bei Heizungen
Ab 2020 neu: BAFA Förderung deutlich aufgestockt
Im 2. Teil unserer Themenreihe „Neuerungen 2020“ gehts um die staatliche BAFA Förderung beim Heizungen mit erneuerbaren Energien. Das Bundesamt Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ab dem 1.1.2020 die Förderung beim Heizen mit erneeuerbaren Energien nochmal deutlich erhöht. Bis zu 45% Zuschüsse bei Neu- und Altbauten sind drin. Ebenso gefördert wird der der Austausch oder die Modernisierung der Heizung.
Neubau
Was wird gefördert?
- Solarkollektoren
– Förderung 30% der förderfähigen Kosten - Biomasse- oder Wärmepumpenanlagen
– Förderung 35% der förderfähigen Kosten - Erneuebare Energien Hybridheizung (EE-Hybride)
– Förderung 35% der förderfähigen Kosten
Weitere Voraussetzungen:
Die technischen Mindestanforderungen müssen erfüllt sein
Altbau
Was wird gefördert?
Voraussetzungen
- Biomasseanlagen
Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und – hackschnitzeln / Pelletöfen mit Wassertasche / Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets / besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel- Förderung: 35%
- Förderung, wenn zusätzlich alte Ölheizung ausgetauscht wird: 45%
- Effiziente Wärmepumpenanlagen
Gefördert wird die Errichtung von effizienten Wärmepumpenanlagen einschließlich der Nachrüstung bivalenter Systeme, wenn sie überwiegend der Raumheizung oder kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden oder der Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz dienen- Förderung: 35%
- Förderung, wenn zusätzlich alte Ölheizung ausgetauscht wird: 45%
- Hybridheizungen
die mehrere Anlagen kombinieren und mit Inbetriebnahme Wärme aus erneuerbaren Energie nutzen. EE-Hybridheizungen oder Gas-Hybridheizungen.- Förderung: 30%
- Förderung, wenn zusätzlich alte Ölheizung ausgetauscht wird: 40%
- Gas-Brennwertheizungen („Renewable Ready“)
die spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme zusätzlich Wärme aus erneuerbarer Energie nutzen. Die Erweiterung von Renewable Ready zu einer Gashybridheizung gemäß den Technischen Mindestanforderungen muss binnen zwei Jahren erfolgen.- Förderung: 20%
- Förderung, wenn zusätzlich alte Ölheizung ausgetauscht wird: 30%
- Solarkollektoren
– Förderung: 30% - Kosten für den Energieberater
– Förderung: je nach Maßnahme: 20% – 45%
Was ist noch wichtig?
Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der (Um)baumaßnahme gestellt werden.