Neuerungen 2020: Mit energetischer Sanierung Steuern sparen
Ab 2020 neu: Energetische Sanierung wird steuerlich gefördert
Das Jahr 2020 bringt für Immoblienbesitzer gute Nachrichten und handfeste Vorteile. Die energetische Sanierung von Immobilien wird 2020 vom Staat noch mehr gefördert. Neu ist, dass sie mit energetischer Sanierung Steuern sparen können. Darüber hinaus wurden die Zuschüsse und Kredite bei der KfW und der BAFA nochmal aufgestockt.
In unserer Themenreihe „Neuerungen 2020“ nehmen wir die Änderungen bei der staatlichen Förderung beim energieeffizienten Bauen und Sanieren genau unter die Lupe. Und zeigen Ihnen, wie sie durch geschickte Kombination der staatlichen Fördertöpfe noch mehr sparen können.
Ab 2020 auch steuerliche Förderung
Im 1. Teil zeigen wir ihnen, wie und in welchem Umfang sie mit energetischer Sanierung Steuern sparen können. Bisher hatten Immobilienbesitzer keien Möglichkeit, Sanierungsmaßnahmen explitzit steuerlich geltend zu machen. Das hat sich ab 2020 geändert. Nun gibt es neben den bestehenden Zuschüssen und Krediten auch zusätzlich die Möglichkeit, bei ihrer Steuerklärung Geld zu sparen.
Maßnahmen & Maximum
Welche Maßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden?
- Dämmung von Wänden, Decken oder Dach
Steuerlich abzugsfähig sind 20% - Erneuerung Fenster, Türen, Lüftungen oder Heizung
Steuerlich abzugsfähig sind 20% - Einbau digitaler Anlagen zum Energiesparen
Steuerlich abzugsfähig sind 20% - Kosten für Baubegleitung:
Steuerlich abzugsfähig sind 50%
Wieviel kann steuerlich geltend gemacht werden?
- Maximale Sanierungskosten
Der maximale Betrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann, liegt bei 200.000 Euro - Maximaler Betrag pro Objekt:
Maximal können 40.000 Euro pro Objekt geltend gemacht werden, verteilt auf 3 Jahre (1. Jahr: 7% / 2. Jahr: 7% / 3. Jahr: 6% )
Voraussetzungen & Nachweise
Voraussetzungen
Es sind einige Voraussetzungen zu beachten, wenn man energetische Sanierungsmaßnahmen bei der Steuer geltend machen will:
- Eigennutzung
Das Gebäude muss selbst bewohnt werden - Altbau
Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein/span> - Fachhandwerker
Die Sanierungsarbeiten müssen von einem Fachhandwerker durchgeführt werden - Heimwerker
Eigenleistungen können nicht geltend gemacht werden - Mindestanforderungen
sind ähnlich KFW-Programmen - Einzelmaßnahmenm
Es können auch mehrere Einzelmaßnahmen nacheinander geltend gemacht werden - Steuerliche Abzugsfähigkeit
Von der Steuer abgezogen werden können: 20% bei jeder Einzelmaßnahme. 50% der Planungs- und Baubegleitungskosten
Nachweispflicht
Zusätzlich sind noch Nachweise erforderlich, um die Kosten der energetischen Sanierung steuerlich geltend machen zu können:
- Nachweis durch Fachbetrieb
Nach der Umsetzung der Sanierungsmaßnahme muss dies durch den Fachhandwerker bestätigt werden - Einreichung beim Finanzamt
Die förderfähigen Kosten müssen gesondert beim Finanzamt eingereicht werden
Praxisbeispiel durchgerechnet
In einem praktischen Beispiel zeigen wir ihnen, wie hoch das steuerliche Förderungspotenzial ist, wenn sie energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen wollen.
Das Beispielprojekt
Sie wollen eine energetische Dämmmaßnahme (z.B. Dämmung von Wänden / Dach) durchführen. Diese kostet sie 75.000 Euro. Im Rahmen des Projekts beauftragen Sie den erforderlichen Baubegleiter, der zusätzlich 2500 Euro kostet. Im folgenden rechnen wir durch, welche Kosten sie steuerlich geltend machen können.
1. Steuerliche Anrechnungsmöglichkeiten
- Dämmmaßnahme
Von den 75.000 Euro kosten für die Dämmung können sie 20% steuerlich geltend machen: 15.000 Euro - Baubegleitung
Von den 2500 Euro Kosten für die Baubegleitung können sie 50% steuerlich geltend machen: 1250 Euro)
2. Steuerliche Absetzung über 3 Jahre
Das Sanierungsprojekt ist steuerlich über 3 Jahre absetzbar. Im Einzelnen sieht das so aus:
- 1. Jahr
Dämmmaßnahmen (7%): 5250 Euro
Baubegleitung (17,5 %): 437,50 Euro
Gesamt: 5687,50 Euro - 2. Jahr
Dämmmaßnahmen (7%): 5250 Euro
Baubegleitung (17,5 %): 437,50 Euro
Gesamt: 5687,50 Euro - 3. Jahr
Dämmmaßnahmen (7%): 4500 Euro
Baubegleitung (17,5 %): 375 Euro
Gesamt: 4875 Euro
Ergänzende Hinweise
- Begrenzung der Förderung
Komplette Inanspruchnahme der Förderung ist im Praxisbeispiel nur möglich, wenn die Steuerschuld des Hausbesitzers mind. 5687,50 Euro im Jahr beträgt. - Rechtsverbindliche Beratung
Eine rechtsverbindliche Beratung in Steuerangelegenheiten dürfen nur Steuerberater durchführen